sobota, 14 czerwca 2014

FWD: Auswärtiges Amt: "Irak: Reisewarnung"

 
W dniu 2014-06-13 19:35:01 użytkownik <noreply@info.auswaertiges-amt.de> napisał:
Auswärtiges Amt - Newsletter - Auswärtiges Amt: "Irak: Reisewarnung"
Irak

Irak: Reisewarnung

Stand 13.06.2014
(Unverändert gültig seit: 13.06.2014)

Letzte Änderung: Ausreiseaufruf

Ausreiseaufruf

Das Auswärtige Amt ruft angesichts der aktuellen Lageentwicklung zur sofortigen Ausreise aus folgenden Landesteilen des Irak aus:

Provinz Ninewa (Provinzhauptstadt Mosul)
Provinz Anbar (Provinzhauptstadt Ramadi)
Provinz Salah Al-Din (Provinzhauptstadt Tikrit) 

Provinz Diyala (Hauptstadt Baquba)

Auch für den Großraum Bagdad wird eine vorübergehende Ausreise dringend empfohlen.

Nachdem terroristische Gruppierungen die Provinz Ninewa am 11.06.2014 unter ihre Kontrolle gebracht haben und nun in weitere Teile der Provinz Salah Al-Din Richtung Bagdad und in die Provinz Diyala vordringen, ist dort  mit bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen den Terroristen, den irakischen Sicherheitskräften und Milizen sowie mit schweren Anschlägen zu rechnen. Dies gilt auch für die Provinz Anbar, in der terroristische Kräfte ihre Kontrolle ausbauen.Die Lage in der Provinz Ta’mim/Kirkuk ist ebenfalls äußerst besorgniserregend, insbesondere im südlichen Teil der Provinz. Die weiteren Entwicklungen bleiben abzuwarten.

 

 

 


Reisewarnung

Vor Reisen nach Irak wird gewarnt. Dies gilt mit Einschränkungen auch für die Region Kurdistan-Irak mit den Provinzen Dohuk, Erbil, Sulaymaniyah und Halabja.

Besonders gefährlich sind Reisen in die Provinzen Anbar und Ninewa (Grenze zu Syrien) sowie in die Provinzen Diyala, Ta’mim, Salah ad-Din und das Umland von Bagdad. Nachdem terroristische Gruppierungen die Provinz Ninewa am 11.06.2014 unter ihre Kontrolle gebracht haben und nun in weitere Teile der genannten Provinzen vordringen, ist dort  mit bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen den Terroristen, den irakischen Sicherheitskräften und Milizen sowie mit schweren Anschlägen zu rechnen. Auch in einigen Bezirken der Hauptstadt Bagdad ist weiterhin mit schweren Anschlägen insbesondere auf irakische Sicherheitsinstitutionen und deren Angehörige, auf Ministerien, Hotels, öffentliche Plätze und religiöse Einrichtungen zu rechnen. Einzelne Abschnitte der Hauptstadt Bagdad werden von irakischen Sicherheitskräften in besonderem Maße gesichert, dazu z ählen die sogenannte Internationale Zone (ehemals green zone) und der Flughafen Bagdad International Airport, Anschläge können aber auch dort nicht ausgeschlossen werden.

Im gesamten Land besteht ein hohes Risiko von Entführungen, auch für Ausländer und die sie begleitenden Personen.

Die deutschen Auslandsvertretungen können derzeit nur in äußerst begrenztem Rahmen konsularische Hilfe leisten. Auch die staatlichen Sicherheitsorgane können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten.

Grundlage jeder Reise, die entgegen dieser Reisewarnung durchgeführt wird, sollte ein tragfähiges professionelles Sicherheitskonzept sein. Elemente eines professionellen Sicherheitskonzepts können insbesondere die Verwendung sondergeschützter Fahrzeuge, der Einsatz einer angemessenen Anzahl von Sicherheitskräften sowie die fachliche Beratung durch Sicherheitspersonal nach Voraufklärung und Planung der Fahrtrouten sein.

Es wird empfohlen, sich bei solchen Reisen nach Irak möglichst schon vor Abreise mit dem Auswärtigen Amt bzw. unmittelbar mit der Deutschen Botschaft Bagdad oder dem Deutschen Generalkonsulat Erbil in Verbindung zu setzen und sich mit den geplanten Reisedaten in die Deutschenliste (http://service.diplo.de/registrierungav) einzutragen.

In der Region Kurdistan-Irak mit der Verwaltungshauptstadt Erbil und den beiden großen Städten Sulaymaniya und Dohuk ist die Sicherheitslage vergleichsweise besser. Aufenthalte können aber auch in der Region Kurdistan-Irak nur nach sorgfältiger Prüfung der aktuellen örtlichen Sicherheitslage und mit den dann jeweils notwendigen Sicherheitsmaßnahmen in Betracht gezogen werden. Zu Art und Umfang solcher Sicherheitsmaßnahmen können in der Regel der örtliche Gastgeber oder einschlägige Behörden und Unternehmen praktische Hinweise geben

Menschenansammlungen sind im ganzen Land unbedingt zu meiden.

Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Botschaft befindet sich nicht in der Internationalen Zone. Aufgrund der Sicherheitslage und der eingeschränkten Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten ist es schwierig und gegebenenfalls unmöglich, konsularische Hilfe zu leisten.

Auch das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Erbil kann nur eingeschränkt konsularische Hilfe leisten. Termine werden ebenfalls nur nach Vereinbarung wahrgenommen.

Die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in den Nachbarstaaten Iraks können Deutschen, die in Irak in eine Notlage geraten, erst ab dem jeweiligen Grenzübergang konsularische Hilfe leisten.


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.

Für Reisen nach Irak besteht Visumspflicht. Visa müssen vor der Einreise bei einer irakischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Visumspflicht gilt für das gesamte irakische Staatsgebiet, also auch für die Region Kurdistan-Irak.

Allerdings erlauben die regionalen kurdischen Behörden bei dortiger Einreise und dortigem Verbleib, für eine Dauer von bis zu 15 Tagen, die visafreie Einreise. Eine Verlängerung ist möglich, diese muss aber beantragt werden. Bei Zuwiderhandlung ist mit Geldstrafe und sogar mit zeitweiser Ausreiseverweigerung zu rechnen.

Bei Weiterreisen, beispielsweise von Erbil nach Bagdad, ist ausnahmslos das Visum der irakischen Auslandsvertretung vorzuweisen, das nur vor der Einreise bei der irakischen Botschaft beantragt werden kann.

Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Republik Irak in Berlin, siehe www.iraqiembassy-berlin.de

Bei Einreise in die Region Kurdistan-Irak mit einem ausländischen Kfz ist es gängige Praxis der kurdischen Behörden, den ausländischen Reisepass beim Zollamt des Grenzübergangs einzubehalten und darüber eine Bescheinigung auszuhändigen. Diese Bescheinigung berechtigt nicht zum Aufenthalt in anderen Teilen Iraks. Bei Zuwiderhandlung ist mit einer Festnahme durch die irakischen Behörden zu rechnen. Der Pass wird erst bei der Wiederausfuhr des Kfz zurückgegeben.


Medizinische Hinweise

Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.

Aktuell

Die WHO hat am 05.05.2014 Irak aufgefordert, alle Reisenden, die das Land verlassen, zu ermutigen, sich gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vor Ausreise zu impfen und dies in einem Impfausweis dokumentieren zu lassen. Dies betrifft nur Reisende, die sich länger als 4 Wochen im Land aufgehalten haben. Die Impfung sollte gemäß WHO nicht älter als 1 Jahr sein und sollte spätestens 4 Wochen vor Ausreise erfolgt sein. Bei kurzfristiger Ausreise reicht auch der Nachweis einer aktuell durchgeführten Impfung. Diese kann mit dem Injektionsimpfstoff (IPV) oder mit einem oralen Impfstoff (OPV) erfolgen. Letzterer ist in Deutschland nicht mehr verfügbar.

Für alle anderen Reisenden ist ein Impfschutz dringend empfohlen, dieser ist regulär 10 Jahre wirksam.

Neues Coronavirus (MERS-CoV)

Seit dem Sommer 2012 kommt es in Ländern der arabischen Halbinsel vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Die meisten Erkrankungen wurden aus Saudi-Arabien bekannt. Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist noch unklar. Es gibt Hinweise, dass Fledermäuse das Virusreservoir sind und Kamele an der Übertragung beteiligt sein könnten. Reisende sollten unnötige Kontakte mit Tieren meiden. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann. Es gibt nach wie vor aber keinen Nachweis einer kontinuierlichen Mensch-zu-Mensch-Übertragung.
Eine aktuelle Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI) findet sich für Deutschland unter http://www.rki.de/ .
Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht keinen Grund für Einschränkungen im Reiseverkehr oder Handel mit Ländern der arabischen Halbinseln und ihren Nachbarn. Das europäische Center for Disease Control (ECDC) betont jedoch, dass EU-Bürger, die in die Region reisen, auf die Existenz des MERS-CoV und das geringe Infektionsrisiko hinzuweisen sind (siehe ECDC Rapid Risk Assessment – Update vom 25.11.2013 unter http://www.ecdc.europa.eu ).Aktuelle Merkblätter finden Sie unter http://www.auswaertiges-amt.de/Reisemedizin

Impfschutz

Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.

Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de

Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggfs. ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) Pneumokokken und Influenza.

Als Reiseimpfungen wird Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch die Impfung gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.

 

Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen

Malaria durch Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zu Syrien, aber auch in südlichen Landesteilen endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt nur gering bis mittelgradig. In jedem Fall sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber) die allgemeinen Schutzmaßnahmen beachtet werden (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung). Eine medikamentöse Malariaprophylaxe wird im Regelfall nicht notwendig sein. Eine Stand-by-Medikation kann diskutiert werden.

Cholera und andere Durchfallerkrankungen

Cholera ist im Irak endemisch. Im Rahmen von Ausbrüchen kommt es mitunter zu mehreren tausend Erkrankungen, der letzte Ausbruch ereignete sich im Sommer 2012 (Norden des Landes). Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lässt sich das Risiko für die meisten Durchfallerkrankungen, auch Cholera, minimieren. Eine Impfung gegen Cholera wird daher nur in Ausnahmefällen notwendig sein! Auch viele andere Durchfallerreger treten vergleichsweise gehäuft auf.

Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

 

HIV/ Aids

kommt auch in Irak vor, die Prävalenz in der Bevölkerung ist allerdings mit 0,01 % sehr gering. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.

Weitere Infektionskrankheiten

Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!

Hepatitis A, B, C, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.

Medizinische Versorgung

Das Versorgungsniveau ist in weiten Landesteilen zurzeit weder technisch noch personell ausreichend. In der Hauptstadt Bagdad steht Ausländern jetzt das privat betreute Diplomatic Support Hospital zur Verfügung (ehemaliges amerikanisches Militärkrankenhaus). Als bestes privates einheimisches Krankenhaus kann das St. Raphael Krankenhaus genannt werden. Im Irak sind nicht alle Medikamente sicher erhältlich. Dauermedikationen daher in ausreichender Menge mitführen. Eine Ausnahme bilden die kurdischen Autonomiegebiete im Norden. Dort ist eine vergleichsweise bessere Versorgung gewährleistet. Westeuropäischer Standard wird aber auch dort oft nicht erreicht. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall wird dringend empfohlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben; siehe auch www.dtg.org oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000

Weltweite Terrorwarnung

Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen.

Reisemedizinische Hinweise

FAQ

 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema "Sicherheitshinweise"

 

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