RESPEKT!
---------- Forwarded message ----------
From: German-Foreign-Policy <newsletter@german-foreign-policy.com>
Date: 2016-05-30 20:32 GMT+02:00
Subject: Newsletter vom 31.05.2016 - Der deutsche Beitrag zum Genozid (Bundestags-Resolution zum Genozid an den Armeniern)
To: pascal.alter@gmail.com
Newsletter vom 31.05.2016 - Der deutsche Beitrag zum Genozid
BERLIN (Eigener Bericht) - Die für diese Woche im Bundestag
angekündigte Resolution zum Genozid an den Armeniern im Osmanischen
Reich betrifft auch Taten hochrangiger deutscher Offiziere. Wie
Historiker nachgewiesen haben, hatten deutsche Soldaten, die im Rahmen
einer damaligen Militärmission Berlins im Osmanischen Reich
stationiert waren, nicht nur Kenntnis von dem Genozid; sie waren
teilweise sogar aktiv in ihn involviert. Demnach amtierte ein
deutscher Generalleutnant als Chef des Generalstabs der osmanischen
Armee, als dieser am 27. Mai 1915 das Gesetz zur Deportation der
armenischsprachigen Minderheit entwarf. Zudem hat ein deutscher
Offizier eigenhändig einen Deportationsbefehl unterzeichnet. Darüber
hinaus wurde der Genozid von deutschen Stellen mit der Behauptung
legitimiert, die armenischsprachige Minderheit betreibe "Wühlarbeit"
zugunsten des gemeinsamen Kriegsgegners Russland; man müsse daher
gegen sie einschreiten. Weil Genozid nicht verjährt, kann die Frage
nach etwaigen Entschädigungszahlungen durch Berlin nicht prinzipiell
abgewiesen werden - ein Umstand, der mit dafür verantwortlich ist,
dass die Bundesregierung jede Anerkennung des Völkermordes bislang
konsequent vermieden hat.
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From: German-Foreign-Policy <newsletter@german-foreign-policy.com>
Date: 2016-05-30 20:32 GMT+02:00
Subject: Newsletter vom 31.05.2016 - Der deutsche Beitrag zum Genozid (Bundestags-Resolution zum Genozid an den Armeniern)
To: pascal.alter@gmail.com
Newsletter vom 31.05.2016 - Der deutsche Beitrag zum Genozid
BERLIN (Eigener Bericht) - Die für diese Woche im Bundestag
angekündigte Resolution zum Genozid an den Armeniern im Osmanischen
Reich betrifft auch Taten hochrangiger deutscher Offiziere. Wie
Historiker nachgewiesen haben, hatten deutsche Soldaten, die im Rahmen
einer damaligen Militärmission Berlins im Osmanischen Reich
stationiert waren, nicht nur Kenntnis von dem Genozid; sie waren
teilweise sogar aktiv in ihn involviert. Demnach amtierte ein
deutscher Generalleutnant als Chef des Generalstabs der osmanischen
Armee, als dieser am 27. Mai 1915 das Gesetz zur Deportation der
armenischsprachigen Minderheit entwarf. Zudem hat ein deutscher
Offizier eigenhändig einen Deportationsbefehl unterzeichnet. Darüber
hinaus wurde der Genozid von deutschen Stellen mit der Behauptung
legitimiert, die armenischsprachige Minderheit betreibe "Wühlarbeit"
zugunsten des gemeinsamen Kriegsgegners Russland; man müsse daher
gegen sie einschreiten. Weil Genozid nicht verjährt, kann die Frage
nach etwaigen Entschädigungszahlungen durch Berlin nicht prinzipiell
abgewiesen werden - ein Umstand, der mit dafür verantwortlich ist,
dass die Bundesregierung jede Anerkennung des Völkermordes bislang
konsequent vermieden hat.
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